Am 2. Oktober haben wir uns mit der Bewohner-Vertretung getroffen.
Die Bewohner-Vertretung ist ein Teil von dem Verein VertretungsNetz.
VertretungsNetz arbeitet seit 1980 im Auftrag des Justiz-Ministeriums.
Was macht die Bewohner-Vertretung?
Die Bewohner-Vertretung setzt sich für das Rechte auf Freiheit ein. Dabei folgt sie dem Heim-Aufenthalts-Gesetz.
Was ist das Heim-Aufenthalts-Gesetz?
Das Heim-Aufenthalts-Gesetz regelt Freiheits-Beschränkungen in Einrichtungen.
Freiheits-Beschränkungen sind zum Beispiel:
- versperrte Türen
- Sitzgurte
- Medikamente
Diese Freiheits-Beschränkungen sollen eine Person schützen.
Sie schränken aber die Freiheit ein. Â
Zum Beispiel:
Eine Person kann die Tür nicht selbstbestimmt aufmachen und zumachen.
Die Einrichtung muss jede Freiheits-Beschränkung schriftlich
an die Bewohner-Vertretung melden.
Die Bewohner-Vertretung
redet dann mit verschiedenen Personen in der Einrichtung.
- Sie redet mit den Menschen,
die in ihrer Freiheit beschränkt wurden.
Sie reden mit den Menschen darüber, was sie brauchen. - Sie reden auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung.
Die Bewohner-Vertretung kann eine Freiheits-Beschränkung
auch vom Gericht überprüfen lassen.
Das Gericht muss die Freiheits-Beschränkung innerhalb von 7 Tagen überprüfen.
Das Gericht entscheidet,
ob eine Freiheits-Beschränkung erlaubt ist.
Wir haben festgestellt,
dass sehr viele Themen mit institutioneller Gewalt zusammenhängen.
Deshalb wollen wir in Kontakt bleiben und uns weiter austauschen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Vertretungsnetz.