UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen - Österreich geprüft
Am 22. und 23. August 2023 wurde Österreich vom Fachausschuss der UNO
zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen geprüft.
Österreich und viele andere Mitgliedsstaaten der UNO
haben diese UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen anerkannt.
Im Rahmen dieser Staatenprüfung wird alle vier Jahre kontrolliert,
welche Fortschritte die zu prüfenden Staaten bei der Umsetzung der UN-Konvention gemacht haben.
Der Fachausschuss ist ein Kontrollorgan der Vereinten Nationen.
Er besteht aus 18 Mitgliedern verschiedener Länder.
Jedes Mitglied muss über anerkannte Sachkenntnisse und Erfahrungen
aus dem eigenen Land berichten.
Sie unterliegen in ihrer Tätigkeit keiner Weisung eines Staates.
Die Ausschussmitglieder werden für vier Jahre gewählt,
wobei sie einmal wiedergewählt werden können.
Am Ende der Prüfung gibt der Fachausschuss Ratschläge
in Form von Handlungsempfehlungen an Österreich, die auch veröffentlicht werden.
Die Ratschläge beziehen sich darauf,
was bis zur nächsten Überprüfung zu verbessern ist,
um die Ziele der Konvention zu erfüllen.
Diese Ratschläge können zum Beispiel über Gesetze und Bestimmungen umgesetzt werden.